Staat

Aus Aerar - Politischer Programmentwurf
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Staat als übergeordnete Vertretung der Bürger

Der Begriff Staat ist nicht immer klar abgegrenzt und umfasst eher die allgemeine Vorstellung einer Vertretung, die eine Gesamtheit von Bürgern sich selbst überstellt hat. Der Staat ist damit ein übergeordnetes Konstrukt, um die gemeinheitlichen Interessen, die ihn begründen, durch ihn vertreten zu lassen (→ Bürgerstaat). Wenn in Artikeln vom Staat die Rede ist, ist diese abstrakte Idee gemeint, auch dann wenn sie für einzelne Auslegungen des Begriffs nicht streng zutreffend sind. In konkreten Sätzen ergibt sich für den normalen Leser aus dem Zusammenhang, wenn nur eine bestimmte Auslegung gemeint ist. Gegebenenfalls muss in den einzelnen Artikeln der Begriff exakter Beschrieben werden, wenn es für das Verständnis nötig ist.

Unterdefinitionen des Begriffs

Unter dieser abstrakten Idee finden sich verschiedene einzelne Auslegungen und Erscheinungsformen, die sich in Details unterscheiden. Allen ist jedoch gemein, dass sie unter verschiedenen Aspekten als "Staat" auftreten oder empfunden werden.

Staatsgebiet

Das völkerrechtlich bestimmte Gebiet, welches den direkten Einfluss- und Schutzbereich ein Staates umfasst also in Deutschland konkret das deutsche Staatsgebiet.

Staatseigentum

Das Staatseigentum umfasst sämtliche materiellen und immateriellen Besitztümer des Staates. Diese dienen dazu, dem Staat seine Fürsorge- und Vertretungsaufgaben nachzukommen. Das Staatseigentum soll dabei auf das notwendige Maß reduziert werden und gegebenfalls nicht benötigte Besitztümer sollen veräußert werden, sofern dies unter wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen möglich ist. Wann immer es möglich ist und die Arbeit des Staates nicht über Gebühr einschränkt, soll das Staatseigentum möglichst vielen Bürgern zur direkten Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Staatsorgane

Die Staatsorgane sind seine Verwaltungseinrichtungen. Also insbesondere Ministerien, Behörden und Organisationen. Diese haben den Auftrag, die staatlichen Geschäfte im Sinne der Gesamtheit der Bürger transparent und effizient zu regeln.

Staatsvertreter

Die Personen, die als hauptberuflich Beschäftigte im Auftrag des Staates tätig werden und ihn dadurch vertreten. Im weiteren Sinne fallen auch vom Staat zeitweise mit seiner Vertretung beauftragte Personen dazu. Die Staatsvertreter haben, wie auch die Staatsorgane, den Auftrag, die staatlichen Geschäfte im Sinne der Gesamtheit der Bürger transparent und effizient zu regeln.

Regierung

Die Regierung sind die Personen, die nach einer demokratischen Wahl für eine gewisse Zeit bevollmächtigt sind, die Handlungen und Leitlinien des Staates durch demokratische Beschlüsse zu bestimmen. Wichtige Aufgaben sind die Vetretung des Staates durch Ausüben von Amtsgeschäften und der Erlaß von Gesetzen.